Sind das Impressum und die Datenschutzerklärung Ihrer Website DSGVO ready?
Schon ab dem Jahr 2018 gilt ohne Übergangsfristen die europäische Datenschutzverordnung (DSGVO), sind Sie auch in 2025 bereit dafür? Testen Sie jetzt Ihre Webseite kostenfrei
- Geben Sie die Webseite Adresse an, die Sie prüfen möchten
- Verwenden Sie eine gültige Email, das Ergebnis wird Ihnen zugesandt
- korrigieren Sie Fehler und prüfen Sie Ihre Seite noch einmal
Unsere Mission
Die Datenschutz-Grundverordnung – eine Chance für Ihr Unternehmen
Wir möchten, dass die Datenschutz-Grundverordnung eine Chance für Ihr Unternehmen darstellt, jetzt und in Zukunft gesetzeskonform nutzerspezifische Daten zu erfassen und zu verarbeiten. Ebenfalls möchten wir, dass Sie sich sicher mit Ihrer Webseite fühlen können, und nicht etwa abmahngefährdet sind. Denn es drohen empfindliche Strafen, wenn Sie sich nicht an die EU-weit geltenden Regelungen halten. Weiterhin ist bekannt, das in Zukunft intensiver nach datenschutzrelevanten Informationen gefragt und geprüft wird, das Verbraucher- und Kundeninteresse steht ganz klar im Vordergrund. Trotzdem haben auch Unternehmen berechtigtes Interesse, marketingrelevante Informationen über Ihre Online-Nutzer zu erfassen. Und solange dies DSGVO – konform geschieht und in Ihrer Datenschutzerklärung präzise beschrieben ist, steht dem auch nichts im Wege. Nutzen Sie diese Gelegenheit sich datenschutzrechtlich gut aufzustellen – daraus kann sich in Zukunft sogar ein Wettbewerbsvorteil für Sie ergeben.
glückliche Kunden
Für diese Kunden haben wir Webseiten individuell geprüft und Handlungsempfehlungen gegeben
Webseiten geprüft
automatische Prüfungen mit unserem entwickelten Crawler mit Ausgabe möglicher Gefahrenquellen
Positive Bewertungen
zufriedene Kunden die unseren Service und Dienstleistungen gern weiterempfehlen
Datenschutz Analyse – automatische Prüfung
Um Ihnen die häufigsten Gefahren aufzuzeigen, die Webseitenbetreiber nicht außer Acht lassen sollten, prüfen wir Ihre Webseite automatisiert auf folgende Eigenschaften
Wie können wir Ihnen noch helfen
Gern stehen wir Ihnen auch über dieses kostenfreie Angebot hinaus zum Thema Datenschutzverordnung in 2025 sowie Tracking-Datenerfassung zur Verfügung, zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.
Warum gibt es DSGVO-analyse.de ?
Wir von CONNEX Internetservice werden immer häufiger auf das Thema Datenschutz-Grundverordnung von unseren Kunden, aber auch von fremden Unternehmen angesprochen. Da wir uns im Kern mit dem Thema Online Marketing Server-Side Tracking (Google Analytics und Google Tag Manager, Matomo usw.) und nutzerspezifische Datenerfassung für Marketingzwecke Content Mode 2.0 konform befassen, wird Datenschutz zwangsläufig für alle Website-Betreiber immer wichtiger. Zunehmend sollte geprüft werden, ob die Webseite der neuen Verordnung entspricht und mit der Datenschutzverordnung (DSGVO) weiterhin konform ist. Leider haben wir immer öfter erschreckende Erfahrungen sammeln müssen und es war klar, das es nicht nur unseren Kunden so ging, sondern ein Großteil der Webseiten eklatant gegen elementare Datenschutz-Bestimmungen verstößt. Das dies in Zukunft Abmahnanwälten und neuerdings auch Abmahnvereinen Tür und Tor öffenen würde, ist uns schlagartig bewusst geworden. Um dies zu ändern haben wir eine automatische Prüfung entwickelt, die die gröbsten Fehler auf den Webseiten schon einmal auf technischer Basis ermittelt. Dies nimmt uns in der täglichen Arbeit schon eine große Last ab – und wir haben uns entschlossen, diese Funktionen allen Webseiten-Betreibern mit dieser Seite zur Verfügung zu stellen. Nichts desto trotz ist in vielen Fällen auch eine manuelle Prüfung durch unsere Mitarbeiter ratsam, da es zu viele Gefahrenquellen gibt, die wir noch nicht alle im automatischen Prozeß erfassen können. Bei Bedarf kommen Sie gern auf uns zu.
Was müssen Sie zukünftig beachten, um Tracking Tools wie Google Analytics, Adobe Analytics, Matomo etc. rechtskonform einzusetzen
Aus dem Einsatz von Tracking Tools ergeben sich einige wichtige Fragen, die Sie sich möglichst zeitnah beantworten sollten:
- Welche Datenschutzregeln der neuen EU Datenschutz Grundverordnung muss mein Unternehmen und meine Webseite beachten
- Wieviele und welche Dienste sind in meine Webseite eingebunden, werden diese weiterhin benötigt und vor allem sind diese rechtskonform eingesetzt (z.B. anonymizeIp bei Google Analytics)
- Welche Daten werden von den Nutzern meiner Webseite erhoben, erarbeitet und gespeichert, sind dies personenbezogene Daten?
- Habe ich mit diesen Dienstanbietern Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen bzw. bieten diese Dienste überhaupt eine rechtskonforme Datenverarbeitung an?
- Wie viele Mitarbeiter meines Unternehmens haben Zugriff auf diese personenbezogenen Daten und benötige ich deshalb einen Datenschutzbeauftragten
Ihre Datenschutzerklärung – wichtiger Baustein Ihrer Webseite
Um Ihnen einen Überblick über möglichst alle in Ihrer Webseite verbauten Plugins, Erweiterungen, Tracking und Analyse Tools zu geben, haben wir DSGVO-Analyse entwickelt. Somit ist es auch für technische Laien möglich, herauszufinden welche Anbieter auf Ihrer Webseite eingebunden sind und auf diesem Wege Daten von Ihren Nutzern verarbeiten. Somit können Sie schnell erkennen, wo eventuell Gefahren lauern und Vorsorge getroffen werden sollte. Schon das einfache Einbinden von Youtube Videos oder Google Fonts kann rechtlich problematisch sein – überlassen Sie daher nichts dem Zufall.
Alle Elemente und Plugins, sowie Analyse Tools sollten in Ihrer Datenschutzerklärung aufgeführt werden. Weiterhin sollte die sowie die Notwendigkeit erklärt sein, warum Sie diese Daten erhaben und verarbeiten. Für eine erste Orientierung finden Sie hier ein Muster bzw. eine Vorlage für eine Datenschutzerklärung im PDF oder Word Format. Wichtig ist in jedem Fall, das diese Vorlagen natürlich auf die Erfordernisse Ihrer Webseite, also auf die Anbindungen zu externen Anbietern wie Tracking und Analyse-Software (z.B. Google Analytics) angepasst und ergänzt werden muß. Weiterhin muß bedacht werden, das mit diesen Anbieten ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geschlossen sein sollte.
Aktuelle Beiträge zu rechtlichen Vorgaben der Datenschutzverordnung in Bezug auf Ihre Webseite
50000 EUR Strafe wegen DSGVO Verstößen bei N26 Bank
In der Vergangenheit hat es schon einige Strafen aufgrund der Datenschutzgrundverordnung gegeben: Allein Google wurde im Januar von Datenschützern in Frankreich zu einem Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Dollar verdonnert. Nun muss sich offenbar auch die Online-Bank N26 wegen entsprechender Verstöße verantworten. Wie der Tagesspiegel berichtet, wurde das Berliner Unternehmen mit einem Bußgeld in […]
Datenschutzerklärung 2019 Checkliste – Die häufigsten 10 Fehler auf Webseiten
Prüfen Sie auch von Hand Ihre Webseite auf Fehler – dies ist in jedem Fall empfehlenswert. Nachfolgend finden Sie die häufigsten DSGVO-Fehler auf Webseiten, seien Sie wachsam und vermeiden Sie schon jetzt die gröbsten Schnitzer: COOKIE HINWEIS FEHLT – Nutzer müssen auf das Vorhandensein von Cookies auf der Seite hingewiesen werden. IMPRESSUM FEHLT – gar […]
Google Analytics Datenschutzverordnung 2019 – rechtliche Anforderungen
Verarbeitung Ihrer Daten durch Google Analytics Als erste Bedingung um Google Analytics in Zukunft Datenschutzkonform einsetzen zu können ist es unabdingbar, mit Google einen Vertrag für die Auftragsdatenverarbeitung zu schließen. Um dies rechtssicher zu tun, empfiehlt es sich nach wie vor dies auf schriftlichem Wege zu tun. Die korrekte Adresse um mit Google in Europa […]